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Stadt Bergisch Gladbach zahlt Kaufpreis an Zanders GmbH

Bürgermeister Lutz Urbach hat am Dienstag, 23. Mai 2017, den Stadtrat in nichtöffentlicher Sitzung informiert, dass aufgrund der zwischen der Zanders GmbH und der Stadt Bergisch Gladbach bestehenden vertraglichen Verpflichtungen die Voraussetzungen zur Zahlung des Kaufpreises eingetreten sind.

Die Auflassungsvormerkung ist im Grundbuch der Firma Zanders für das Grundstück des sogenannten Office-Bereichs (Kaufgegenstand 1) eingetragen worden. Dies war die Bedingung für die Fälligkeit des Kaufpreises. Daher hat die Stadt Bergisch Gladbach die Zahlung des fälligen Kaufpreises an die Zanders GmbH für den Kaufgegenstand 1 in die Wege geleitet.
Für Bürgermeister Lutz Urbach ist dieser Schritt wichtig: „Wir möchten Nachteile für die Zanders GmbH vermeiden.“

Die Kaufpreiszahlung steht im folgenden Kontext:

Die Zanders GmbH und der Trierer Industrie- und Gewerbeentwicklungsgesellschaft Triwo AG haben Ende 2016 einen Grundstückskaufvertrag über zwei Kaufgegenstände des Zanders-Firmengeländes geschlossen.
Anfang 2017 hat der Rat der Stadt Bergisch Gladbach von der seit 2011 geltenden Vorkaufsrechtssatzung über das Zanders-Gelände Gebrauch gemacht. Die Stadt trat zu gleichen Konditionen in den Vertrag ein. Gegen diesen Verwaltungsakt „Ausübung des Vorkaufsrechts“ hat Triwo geklagt.


Die Kaufgegenstände umfassen den Office-Bereich (Kaufgegenstand 1) und Entwicklungsflächen (Kaufgegenstand 2), die etwa ein Drittel des Gesamtareals der Zanders-Werke ausmachen (ca. 130.000 Quadratmeter). Die Immobilien des Officebereichs werden zukünftig von der „Zukunft Stadt Profil GmbH & Co. KG“, einer hundertprozentigen Stadt-Tochter, bewirtschaftet und entwickelt.