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Hundesteuerbescheide werden Anfang Mai verschickt

Um die 5.000 Hundehalterinnen und Hundehalter erhalten Anfang Mai vom Fachbereich Finanzen - Steuerwesen - der Stadtverwaltung den Hundesteuerbescheid für 2017. Die Steuer beträgt nach wie vor jährlich 100,00 Euro, wenn nur ein Hund gehalten wird. Sobald zwei Hunde gehalten werden, beträgt die Steuer je Hund 114,00 Euro. Bei drei oder mehr Hunden steigt der Betrag auf 128,00 Euro je Hund. Für das Halten gefährlicher Hunde oder so genannter Kampfhunde müssen erheblich höhere Beträge gezahlt werden.

Die Hundesteuer wird am 1. Juli fällig. Sofern der Stadtkasse für den Einzug der Steuer ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, brauchen die Hundehalter nichts zu veranlassen. Ansonsten muss die Zahlung zum Fälligkeitstermin unter Angabe des Kassenzeichens angewiesen werden. Entsprechende Zahlungshinweise befinden sich auf dem Steuerbescheid.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Hunde außerhalb der eigenen Wohnung oder des eigenen Grundstücks nur mit der - sichtbar befestigten - Dauersteuermarke umherlaufen dürfen. Ein Verstoß gegen diese Tragepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Die Außendienstmitarbeiter der Stadt werden weiterhin verstärkt das Tragen der Hundesteuermarken überprüfen. Diese Kontrolle soll in erster Linie der Steuergerechtigkeit dienen - im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, die ihre vierbeinigen Familienmitglieder korrekt angemeldet haben.