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Bahndamm-Diskussion: Verwaltung sieht keine rechtswirksame Fragestellung zum Ratsbürgerentscheid

Die Idee, mit einem Ratsbürgerentscheid Klarheit über die Nutzung des Bahndamms von der Stadtmitte zur Kölner Straße in Frankenforst zu erhalten, kann nicht umgesetzt werden. Das hat die Prüfung durch die Stadtverwaltung ergeben.

Der Ratsbürgerentscheid, so stellt die Verwaltung fest, sei zwar grundsätzlich ein geeignetes Mittel, um diese Art von Entscheidungen herbeizuführen. Konkret finde sich aber keine Fragestellung, über die rechtsverbindlich abgestimmt werden könne.
„Wir haben seinerzeit eine Idee formuliert und anschließend die Verwaltung gebeten zu prüfen, das war der notwendige und korrekte Weg“, erklärt Bürgermeister Lutz Urbach. Ein Ratsbürgerbescheid wäre aber nur zulässig gewesen, wenn beispielsweise ein Planfeststellungsverfahren durch einen Bürgerentscheid angestoßen worden wäre.

Im Hinblick auf die Bahndammtrasse ist dieser „Anstoß“ aber nicht mehr möglich, da sich der erste Abschnitt von der L 286 Mühlheimer Straße bis zur L 136 Frankenforster Straße bereits im Stadium der Vorplanung zur Linienbestimmung befindet. Als Ergebnis der Voruntersuchungen zum Verkehr und zur Umweltverträglichkeit hat sich als Vorzugstrasse die "Bahndammtrasse" herausgebildet, und zwar im Verlauf über den ehemaligen Bahndamm. Damit ist das Planfeststellungsverfahren bereits im Gange, ein Bürgerentscheid ist obsolet.

Die einheitliche Rechtsmeinung ist, dass im Übrigen ein Bürgerbegehren über Angelegenheiten unzulässig ist, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens mit Öffentlichkeitsbeteiligung zu entscheiden sind (§ 26 Abs. 5 Nr. 4 GO). Denn das Gesetz sieht bereits die Bürgerbeteiligung in formalisierter Form vor. Hier erfolgt die Abwägung einer Vielzahl öffentlicher und privater Interessen, die sich nicht in das Schema einer Abstimmung mit „Ja“ und „Nein“ pressen lassen (Urteil des OVG Münster vom 05.02.2002).

Bürgermeister Urbach bedauert, dass somit die Entscheidung über die Nutzung des Bahndamms als Straßenbauprojekt des Landes der Einflussnahme der Stadt und ihren Bürgerinnen und Bürgern weiterhin entzogen ist.

„Wir haben von August 2016 bis Januar 2017 beim ‚Runden Tisch Verkehr im Rechtsrheinischen‘ gezeigt, dass die gemeinsame Arbeit der Kommunen und deren Verwaltungen effektiv sein kann. Hier wurde der Bahndamm als Autobahnzubringer aus der Stadtmitte zur A 4 ebenfalls als gute Maßnahme definiert“, stellt Bürgermeister Lutz Urbach fest. „Noch besser wäre gewesen, wenn auch die Bürgerschaft ein klares Signal hätte geben können, wie sie mehrheitlich zu dem Projekt steht."