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Abfallgebühren 2017

In den letzten Tagen wurden die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren 2017 versandt. Mit diesem Bescheid sind einige Fragen verbunden: Wie haben sich die Gebühren in diesem Jahr entwickelt? Und welche Leistungen decken sie eigentlich ab?

„Die Restmüllgebühren bleiben in diesem Jahr stabil“, resümiert Willi Carl, Leiter des städtischen Abfallwirtschaftsbetriebes. „Und das trotz der tariflichen Lohnkostensteigerungen beim Personal und der Kosten, die durch die Inbetriebnahme des zentralen Wertstoffhofes sowie des Umbaus des Betriebshofes Obereschbach entstehen“, so Carl. Die zusätzlichen Kosten wirken sich zwar belastend auf die Gesamtkosten der städtischen Entsorgungsleistungen aus, die Gebühren des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) für die Verwertung und Entsorgung der Abfälle steigen jedoch nicht. Daneben haben sich die Einnahmen aus der Verwertung von Altkleidern und Papier positiv auf die Gebührenkalkulation ausgewirkt.

Die Gebühren werden jeweils im Voraus nach den voraussichtlich entstehenden Kosten erhoben. In der Jahresabrechnung für die einzelnen Gebührenbereiche muss dann festgestellt werden, ob die Stadt mehr Gebühren eingenommen hat, als Kosten entstanden sind. Wenn dem so ist, muss diese Überdeckung innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Können die Kosten eines Jahres durch die Gebühren nicht abgedeckt werden, soll die Differenz auch hier innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. „Durch die Verrechnung der Überdeckungen aus vergangenen Jahren kann der Kostenanstieg in diesem Jahr somit kompensiert werden. Bei den Restmüllgebühren für Haushalte und Gewerbe kommt es damit zu keinen Veränderungen gegenüber 2016, die Gebührensätze bleiben gleich“, erklärt Carl.

Kostenentwicklung bei Gebühren für die Biotonnen sowie den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
„Aus den unterschiedlichsten Gründen kann die Reinigung der Biotonnen für einige Bürgerinnen und Bürger ein Problem darstellen. Teilweise sind sie dazu persönlich nicht in der Lage, in anderen Fällen fehlen die Voraussetzungen für die Reinigung, wie zum Beispiel ein Schmutzwasserabfluss im Außenbereich des Grundstücks“, beschreibt Willi Carl die Probleme bei der Biotonnenreinigung. Weden die Tonnen jedoch nicht gereinigt, entstehen oftmals Ablagerungen, die nicht nur hygienisch bedenklichen Schimmelbelag verursachen, sondern auch das Behältermaterial angreifen und so die Nutzungsdauer der Biotonnen verringern können. Um dem entgegenzuwirken und dem vielfachen Wunsch nachzukommen, eine Behälterreinigung anzubieten, wird der AWB zukünftig alle Biotonnen einmal jährlich reinigen lassen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Biotonnen nach der Leerung bis zum Nachmittag an der Straße stehen bleiben, so dass sie vom Reinigungsfahrzeug gereinigt werden können. Ab April werden die Straßen, in denen in der darauffolgenden Woche Biotonnen gesäubert werden, unter anderem auf der Webseite des AWB - www.awb-gl.de - unter „Aktuelles“ und über die Abfall-App des AWB veröffentlicht. Die Finanzierung dieser zusätzlichen Leistung erfolgt über eine Anhebung der anteiligen Gebühr um 3 Euro je Biotonne.

Die Kostenentwicklung im Bereich der Straßenreinigung und des Winterdienstes wird immer stark von der Witterung beeinflusst. Da niemand vorhersehen kann, ob es einen sehr milden oder sehr harten Winter gibt, wurden der Gebührenkalkulation für das laufende Jahr die durchschnittlichen Kosten der vergangenen fünf Jahre plus einer Preissteigerungsrate zugrunde gelegt. Wie bei allen Gebührenarten werden auch bei den Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren die kalkulierten Gebühren nach Ablauf des Jahres den tatsächlichen Kosten gegenübergestellt. Ergeben sich daraus Überschüsse oder Unterdeckungen, wird dies dann in der aktuellen Kalkulation kostenmindernd bzw. kostenerhöhend berücksichtigt. Gab es einen milden Winter, sinkt der Aufwand für den Winterdienst während der für die allgemeine Straßenreinigung steigt. Bei strengen Wintern verhält es sich umgekehrt.
Da die letzten Jahre durch milde Winter gekennzeichnet waren, wurden die für den Winterdienst kalkulierten Kosten insgesamt niedriger angesetzt. Hinzu kommt, dass in diesem Bereich hohe Überdeckungen aus Vorjahren entstanden sind, die nun kostenmindernd eingerechnet werden.
In der Folge steigt die Gebühr 2017 für die allgemeine Reinigung um 0,12 Euro je Veranlagungsmeter an, während die Winterdienstgebühren in der Streustufe 1 um 0,60 Euro und in der Streustufe 2 um 0,43 Euro je Veranlagungsmeter sinken.
Der geringere Räum- und Streuaufwand macht sich auch bei der manuellen Innenstadtreinigung bemerkbar: In der Zone Innenstadtreinigung 1 sinkt die Gebühr daher um 8,01 Euro je Veranlagungsmeter und in der Zone Innenstadtreinigung 2 um 1,47 Euro je Veranlagungsmeter.

Welche Leistungen werden durch die Abfallgebühren abgedeckt?
Wer in Bergisch Gladbach Restmüllgebühren bezahlt, bekommt dafür jedoch noch eine ganze Menge mehr. Die eigentlichen Kosten der Restmüllsammlung und -beseitigung machen tatsächlich nur den kleineren Teil aus. Die Gesamtkosten des Leistungspaketes betragen in diesem Jahr für Privathaushalte rund 10,6 Mio. Euro. Dies entspricht im Durchschnitt 95,51 Euro pro Einwohner jährlich, pro Tag also 26 Cent. Das durchschnittlich genutzte Behältervolumen für Restmüll beträgt dabei 14,3 Liter. Die individuelle Gebührenbelastung kann erheblich nach unten oder oben abweichen, je nachdem wieviel Behältervolumen tatsächlich für den Restmüll und den Biomüll genutzt wird. Für täglich weniger als den Preis eines Frühstücksbrötchens vom Bäcker erledigt der AWB die folgenden Dienstleistungen: die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leeren alle Papierkörbe im Stadtgebiet, sammeln alte Farben und Chemikalien am Schadstoffmobil, schützen Grundwasser und Klima durch fachgerechte Altdeponienachsorge, holen Papier und Pappe ab, sammeln und verwerten Bioabfall über die Biotonne und Grünabfall an der Kompostierungsanlage, bieten drei Annahmestationen zur Abgabe von Abfällen an, entfernen wildem Müll aus der Landschaft, sammeln Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Alttextilien und -schuhe sowie Laub, holen die Weihnachtsbäume ab und leeren zu guter Letzt auch die Restmülltonne.

Neue Gebührenbescheide bei Änderungen zum Jahreswechsel
Änderungen der Abfallentsorgungsgebühren, die aus der Bestellung einer Mülltonne in einer anderen Größe resultieren und die dann zum Dezember 2016 oder Januar 2017 wirksam wurden, konnten aus technischen Gründen noch nicht alle in dem Jahresgebührenbescheid berücksichtigt werden. Dieser weist unter Umständen noch die Gebühren für die bisher genutzten Abfallbehälter aus.

Betroffene Bürgerinnen und Bürger müssen hier nichts unternehmen, sie erhalten in Kürze automatisch einen entsprechenden Änderungsbescheid.