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Stadtverwaltung stellt Finanzsoftware zum 1 Januar 2017 um – Wichtige Änderungen für Bürgerschaft

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Die Stadtverwaltung Bergisch Gladbach stellt zum 1. Januar 2017 ihre Systeme auf eine neue Finanzsoftware um. Ab 2017 werden sämtliche städtische Finanzgeschäfte, die Veranlagung von Steuern sowie die Beitreibung von offenen Forderungen mit dieser Software abgewickelt.

Der Grund für die Umstellung: Die Stadt Bergisch Gladbach ist bei der kommunalen Datenverarbeitungszentrale Citkomm in Hemer angeschlossen. Dort wird das bisher verwendete System KIRP nicht mehr gepflegt. Die neue Software heißt INFOMA; die schon früh im Jahre 2016 begonnenen Umstellungsarbeiten waren sehr aufwändig und bringen auch für die Bürgerinnen und Bürger Veränderungen mit sich.

Abgabenbescheide sind neu gestaltet - achten Sie auf das Kassenzeichen!

Für alle zu leistenden Zahlungen (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Elternbeiträge) gibt es neue Kassenzeichen.

• Die Bürgerinnen und Bürger werden schriftlich über das neue Kassenzeichen informiert. Sei es beispielsweise durch den neuen Steuerbescheid, auf dem das Kassenzeichen besonders gekennzeichnet und leicht zu finden ist, oder durch einen Brief des Jugendamtes, der bei Elternbeiträgen auf das neue Kassenzeichen hinweist.

• Diejenigen, die ihre Zahlungen durch Überweisungen oder Dauerauftrag erledigen, müssen für eine korrekte Verbuchung unbedingt das neue Kassenzeichen im Verwendungszweck angeben.

• Für diejenigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ändert sich nichts. Dieses wird automatisch auf das neue Kassenzeichen übertragen. Jedoch wird die auf dem Kontoauszug ersichtliche Mandatsreferenznummer eine neue sein.

• Bitte erteilen Sie, wo immer es möglich ist, der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat! Es vereinfacht den Zahlungsverkehr enorm.

• Die Grundbesitzabgabenbescheide, die Festsetzungen für Grundsteuer, Müllabfuhr- und Straßenreinigungsgebühren enthalten, werden Ende Januar versendet. Sie sind klarer und übersichtlicher gestaltet. Der Nachteil: Die Schriftgröße ist relativ klein. Dies ist vom Verfahren so vorgegeben. Die Stadt Bergisch Gladbach versucht gemeinsam mit anderen Städten, die diese Software ebenfalls nutzen, eine Veränderung beim Hersteller zu erreichen.

Telefonische Nachfragen möglichst vermeiden – Kontakt per Mail ist möglich

Bereits jetzt ist absehbar, dass die Arbeitsbelastung auch zu Beginn des Jahres 2017 im zuständigen Fachbereich groß ist. Daher kann es ggfs. in den ersten Wochen des neuen Jahres zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Um die Abwicklung zu beschleunigen, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, in dieser Zeit von telefonischen Anfragen abzusehen. Stattdessen sollten Anfragen per E-Mail gestellt werden: steuer@628bb6025bfa4b488124af1fe42c9757stadt-gl.de.

Adressänderungen auch dem Team Steuerwesen mitteilen

Die Bergisch Gladbacher Grundstückseigentümer werden außerdem gebeten, für kommende Steuerbescheide ihre Adressänderungen nicht nur der Meldebehörde, sondern auch dem Team Steuerwesen schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. So wird vermieden, dass Bescheide aufgrund falscher Anschriften nicht zugestellt werden können. Der automatische Abgleich mit dem Melderegister ist nämlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Bitte Ihre Anschriftenänderung an die folgenden Adressen senden: steuer@7c7cb968a1aa4f328aef0bc037618f96stadt-gl.de oder Stadtverwaltung, Steuerwesen, Postfach 20 09 20, 51439 Bergisch Gladbach.