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Ergebnisse des Denkmalpflegeplans sollen im Januar 2017 Bürgerinnen und Bürgern in Bensberg vorgestellt werden

Nachdem der Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 24. September 2015 die Aufstellung eines Denkmalpflegeplans für die Stadt Bergisch Gladbach beschlossen hat, liegen nun Ergebnisse vor, die den Bürgerinnen und Bürgern im Januar vorgestellt werden sollen.

Für vier städtische Bereiche sollten Teilpläne aufgestellt werden, der Plan für Bensberg/Bockenberg hat nun Form angenommen und wird in einer Bürgerbeteiligung vorgestellt.

Der Denkmalpflegeplan für diesen Bereich ist ein umfangreiches Werk, das aus fünf Teilen besteht:
1. A) Stadtteilgeschichte einschließlich Lage und Topografie
B) Siedlungsgeschichtliche Entwicklung und historische Objekte
2. Erfassung des Bauzustandes und des Sanierungsbedarfs von bereits unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden
3. Erfassung aller denkmalsverdächtigen und erhaltenswerten Objekte
4. Abgleich aller denkmalpflegerischen Belange mit der Bauleitplanung
5. Maßnahmen- und Handlungskonzept zur Berücksichtigung denkmalpflegerischer Aspekte in Stadt- und Stadtentwicklung

Während der Denkmalpflegeplan für diesen Bereich erarbeitet wurde, wurden auch die Pläne des Integrierten Handlungskonzepts Bensberg/Bockenberg deutlicher. Das Ergebnis war eindeutig: Es gab eine große Anzahl an Übereinstimmungen hinsichtlich der Bereiche, bei denen Handlungsbedarf besteht. Beispielhaft werden hier die Bereiche Deutscher Platz, Stadtgarten, Burggraben, Markt und Schloßstraße erwähnt. Die denkmalpflegerischen Aspekte konnten unmittelbar in die Überlegungen zum InHK aufgenommen werden.

Bürgerbeteiligung und weiteres Verfahren
Der Denkmalpflegeplan Bensberg/Bockenberg soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern am Donnertag, 26. Januar 2017 im Rathaus Bensberg vorgestellt werden. Zwar regelt das Denkmalschutzgesetz kein Verfahren zur Aufstellung eines solchen Plans, die Beteiligten finden es jedoch sinnvoll, die Bürgerinnen und Bürger zu informieren, mit ihnen die Inhalte des Plans zu diskutieren, Anregungen zu prüfen und evtl. mit aufzunehmen.

Nach der Bürgerbeteiligung soll der 5. Teil des Denkmalpflegplans vom Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss und dem Rat beschlossen werden. Der Beschluss beinhaltet, dass das Handlungs- und Planungskonzept zukünftig bei allen Planungen zu berücksichtigen ist.

Hintergrund

Bergisch Gladbach befindet sich in einem Veränderungsprozess. Umfangreiche Planungsprozesse wurden gerade begonnen oder beginnen in Kürze: Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, das Integrierte Handlungskonzept Bensberg oder neue Bebauungspläne in der Innenstadt sind nur einige der geplanten Projekte. „Die Pläne werden unter anderem mit der Zielsetzung erarbeitet, ein eigenes und eindeutiges Profil, eine „unverwechselbare Identität“ der Stadt herauszuarbeiten, ihre Potentiale und Qualitäten zu stärken“, so Elisabeth Sprenger, Leiterin des Fachbereichs „Grundstücksnutzung“.

Was bewirkt der Denkmalpflegeplan?
Ein Denkmalpflegeplan leistet zu dieser Aufgabe einen wesentlichen Beitrag. Bei allen Planungen sollten die charakteristischen Merkmale der Stadt Berücksichtigung finden – und die gehen über bereits eingetragene Bau- und Bodendenkmäler weit hinaus. „Wichtig ist, das bauliche Erbe zu schützen und zu pflegen, die Geschichte der Stadt lebendig zu halten und die Werte der Kulturlandschaft hervorzuheben“, erklärt die Fachfrau der Verwaltung.

(28.11.2016)