Vermittelt werden Wohnungen, deren Bau mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Diese Wohnung unterliegen einer Mietpreisbindung und werden daher mit einer relativ niedrigen Kaltmiete angeboten. Die Überlassung dieser Wohnungen an Mietinteressenten erfolgt nach vorgegebenen Einkommensgrenzen und Personen-Haushaltsgrößen. Voraussetzung für den Bezug einer Sozial- oder zweckgebundenen Wohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines (WBS).Außerdem haben Sie die Möglichkeit, sich bei der städtischen Wohnungsvermittlung in die Suchendenkartei aufnehmen zu lassen. Beim Vorliegen entsprechender Wohnungsangebote kann dann die Vermittlung einer Wohnung je nach Dringlichkeit erfolgen.
Für unsere Senioren gibt es eine separate Wohnungsvermittlung – für Seniorenwohnungen. Seniorenwohnungen sind kleine, abgeschlossene Mietwohnungen, die in Bezug auf ihre Lage, Ausstattung und Preis den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht werden.
Nur öffentlich geförderte Seniorenwohnungen werden durch die Stadt vermittelt.
Letzte Aktualisierung: 18.10.2018
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