Informationen zum Winterdienst

Neue Festlegung von Prioritätsstufen im Winterdienst

Streufahrzeug im Einsatz

Durch den Abfallwirtschaftsbetrieb wurde Winterdienst in insgesamt 356 Straßen durchgeführt. Davon waren bis 2010 insgesamt 254 Straßen der Räumkategorie I und 102 Straßen der Räumkategorie II zugeordnet. Straßen der Räumkategorie I werden unmittelbar nach Einsetzen der Schnee- oder Eisglätte geräumt und gestreut. Solche der Räumkategorie II erst nachdem die Befahrbarkeit aller Straßen der Kategorie I hergestellt wurde.

Eingesetzt werden dabei in den Straßen insgesamt 13 Streufahrzeuge, die ihre Touren am Betriebshof Obereschbach oder am Bauhof Ferdinandstraße beginnen. Damit wurden auch viele Straßen bedient, für die aus rechtlicher Sicht keine Verpflichtung der Stadt zu einem umfassenden Räum- und Streudienst besteht.

Die Erfahrungen aus dem Winter 2010/2011 haben gezeigt, dass die problemlose Befahrbarkeit der Straßen in der Räumkategorie I bei extremen Schneefällen und Eisglätte nicht gewährleistet werden konnte. Bis alle 254 Straßen geräumt und gestreut waren, waren die zunächst geräumten Straßen bereits wieder so stark zugeschneit, dass eine festgefahrene Schnee- und Eisdecke entstanden war, die das Räumen dann stark erschwerte. Der Verkehr gerade auf Durchgangsstraßen und von Buslinien wurde hierdurch erheblich behindert und es entstanden Gefahrensituationen.

Um diese Situation zu verbessern, wurde in Abstimmung mit Polizei und Feuerwehr eine Neueinteilung der Räumkategorien vorgenommen, die der Stadtrat in seiner Sitzung am 14.12.2010 beschlossen hat.

Danach umfassen die Streupläne nun 184 Straßen mit einer Streulänge von insgesamt 330 km in Priorität I und 172 Straßen mit einer Streulänge von insgesamt 96 km in Priorität II.

Unter Berücksichtigung der eingesetzten Streufahrzeugtypen, der Einbeziehung aller Buslinienstrecken in Priorität I und der Erfahrungen aus dem extremen Dezember 2010 zeigte sich, dass weitere Korrekturen der Anlage I zur Straßenreinigungssatzung erforderlich sind. Dabei werden einige kleinere Straßen, in denen rechtlich keine Winterdienstverpflichtung der Stadt besteht, aus dem Streuplan herausgenommen und andere Straßen, bei denen die Zuordnung zur Priorität II erhebliche Probleme mit sich brachte (z.B. einzelne Gewerbegebiete) wieder der Priorität I zugeordnet. Die betroffenen Straßen und die sich dafür ergebenden Änderungen sind nachfolgend benannt.

Der Winterdienst für die folgenden Straßen bzw. Straßenteile wurde auf die Anlieger übertragen:

Am Brücker Bach
Am Rothfeld
Erna-Klug-Weg
Johann-Burum-Straße
Lärchenweg
Lindenweg
Otto-Hahn-Straße
Pfarrer-Körner-Straße
Romaneyer Höhe

In folgenden Straßen bzw. Straßenteile wird (wieder) Winterdienst der Priorität I vom AWB durchgeführt:

An der Kittelburg (von Dellbrücker bis Handstraße)
Braunsberger Feld
Concordiaweg
Hardtweg
Hardtblick
Humperdinckstraße
Industrieweg
Jan-Wellem-Straße
Kippekausen
Martin-Luther-Straße
Nachtigallenstraße (von Tauben- bis Ottostraße)
Ottostraße
Pannenberg (von Flachsberg bis Im Eichhölzchen)
Ritzenberg
Schubertstraße (von Anfang bis Hausnummern 11 bzw. 24)
St.-Antonius-Straße
Taubenstraße
Wilhelmshöhe
Zum Scheider Feld (ohne Stichstraße zu den Grundstücken Altenberger-Dom-Straße 256 bis 266)

In folgenden Straßen bzw. Straßenteile wird Winterdienst der Priorität II  vom AWB durchgeführt:

Mutzer Straße
Odenthaler Markweg (von Kempener Straße bis Am Schild)
Robert-Schumann-Straße.

 

Ob Stadt oder Anlieger in einer Straße räum- und streupflichtig sind, regelt das Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung.

Bezogen auf den Winterdienst bedeuten die Reinigungsklassen:

S1 und S2 = Winterdienst durch Anlieger

W1 und W3 = Winterdienst durch Stadt, Streustufe (Priorität) 1

W2 und W4 = Winterdienst durch Stadt, Streustufe 2

 
 

Die Pflichten der Anlieger

Im Rahmen der Winterwartung müssen die Gehwege (einschliesslich eventueller Bushaltestellen) von den Anliegern in der für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite (1,50 m, bei schmaleren Gehwegen die gesamte Breite) verkehrssicher geräumt oder gestreut werden. Dies gilt auch in Fußgängerzonen für den Bereich vor den Gebäuden.
Bitte räumen Sie den Schnee auf den Teil des Gehweges, der an die Fahrbahn grenzt oder - wo dies nicht möglich ist - auf den Fahrbahnrand und zwar so, daß der Fahr- und Fußgängerverkehr nicht gefährdet und nur möglichst wenig belastet wird.

An dieser Stelle soll nochmals darauf hingewiesen werden, daß nur abstumpfendes Streugut wie Sand, Splitt, Asche o.ä. ohne Salzbeimengung verwendet werden darf. Eine Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist nur auf Treppen, Rampen, Gefäll-, Steigungsstrecken oder ähnlichen Gefahrenstellen und in klimatischen Ausnahmefällen, wie zum Beispiel bei Eisregen erlaubt. Gehwege mit Baumbestand oder angrenzender Begrünung dürfen jedoch nicht mit Salz oder auftauenden Mitteln gestreut werden.

Versicherungsbedingt muß in der Zeit von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstehende Glätte nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich beseitigt werden. In der Nacht gefallener Schnee und entstandene Glätte sind bis 7.00 Uhr des folgenden Morgens zu beseitigen.

Besonderheiten an Straßeneinmündungen und Bushaltestellen:

Befindet sich vor dem Grundstück eine Bushaltestelle, sind die Anlieger auch dort zum Räumen und Streuen bis zur Bordsteinkante verpflichtet. Auch muss gewährleistet sein, dass der Einstieg in die Busse gefahrlos möglich ist.

An Straßeneinmündungen von Straßen, die nicht in den städtischen Winterdienst einbezogen sind, sind die Anlieger der Eckgrundstücke verpflichtet, in Verlängerung des Gehweges auch eine Gehbahn zur anderen Straßenseite hin freizuhalten, damit Fußgängern ein gefahrloses Überqueren der Straße möglich ist.

Die nachstehende Grafik verdeutlicht, wo die einzelnen Eigentümer (gekennzeichnet durch verschiedene Farben) winterdienstpflichtig sind.

Grafik Winterdienstpflicht Anlieger

Schneeräumen in Nebenstraßen ohne Winterdienst

Leider ist der städtische Räumdienst nicht in der Lage, auch in Straßen, in denen die Räum- und Streupflicht den Anwohnern obliegt, auf Anfrage trotzdem Schnee und Schneematsch zu räumen.

Den Anliegern kann daher nur empfohlen werden, diese Räumleistungen, ggfls. gemeinschaftlich, z.B. an landwirtschaftliche Lohnunternehmen in Auftrag zu geben. Solche Räumleistungen bieten an:

Lohnunternehmen Andreas Biesenbach, Kürten, Telefon 0178-8478066

Lohnunternehmen Bruno Korff, Kürten, Telefon 0151-15862812

Gebäudereinigung Sommer GmbH, Bergisch Gladbach, Telefon 0177-3068003 oder 02202-42835 

Die Regelungen zum Winterdienst

Flyer: Regelungen zum Winterdienst

finden Sie in § 4 der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergisch Gladbach.

Verständlich erklärt sind die Pflichten für Anlieger in einem Flyer, den der Abfallwirtschaftsbetrieb in Zusammenarbeit mit dem Haus- und Grundbesitzerverein herausgegeben hat. Dieser liegt in den städtischen Dienststellen, bei Haus und Grund e.V., bei Banken und Sparkassen sowie den Baumärkten in Bergisch Gladbach aus.

Sie können ihn aber auch durch Klick auf das Bild herunterladen (2,5 MB).

Sofern Sie die Ihnen als Anlieger obliegenden Räum- und Streupflichten nicht selbst erfüllen können oder möchten, müssen Sie Dritte, z. B. einen Hausmeisterdienst, damit beauftragen. Diese finden Sie über das Telefonbuch (Gelbe Seiten) oder durch Suche im Internet.

Parkplatzpaten übernehmen Schneeräumen an öffentlichen Behindertenparkplätzen



Die weiße Pracht in unserer Stadt im Dezember 2011 machte die Situation für Bürgerinnen und Bürger mit Gehbehinderungen in dieser Zeit oft besonders schwierig. Der städtische Winterdienst hat leider nicht die Kapazitäten, für eine zeitnahe und umfassende Räumung der öffentlichen Behindertenparkplätze in den Innenstadtbereichen zu sorgen. Daher hat Herr Hans Eßer (3. v.r.) in Abstimmung mit dem AWB die Initiative "Parkplatzpaten" gestartet. Unter Geschäftsleuten und Pfarre im Bereich Bergisch Gladbach fanden sich schnell Mitstreiter, die sich bereit erklärt haben, Behindertenparkplätze bei Schnee und Eis zu räumen. 

Diese private Aktion wurde durch den Bürgermeister und von der städtischen Behindertenbeauftragten sehr begrüßt. Der AWB hat nun alle Parkplatzpaten mit Schneeschiebern und Handschuhen ausgestattet.

Wünschenswert wäre es, wenn sich auch Anwohner oder Geschäftsleute aus den Innenstadtbereichen von Bensberg und Refrath bereit finden würden, "Parkplatzpate" zu werden. Wer hierzu bereit ist, kann sich gerne beim AWB - Herrn Kolter, Tel. 02202-143529, melden. Der Dank unserer behinderten Mitbürger und des AWB ist Ihnen gewiss.

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