Allgemeine Informationen zur Stadtplanung
Wesentliche Aufgabe:
Nachhaltige Entwicklung der städtebaulichen Ordnung
Alle in Bergisch Gladbach lebenden und arbeitenden Menschen sowie die Gäste in unserer Stadt sollen ein lebenswertes Umfeld vorfinden. Dazu gilt es, soziale, ökologische und wirtschaftliche Anforderungen an den Raum - also die gebaute und nicht gebaute Umwelt - gleichermaßen zu berücksichtigen. Die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der städtebaulichen Ordnung ist die wesentliche Aufgabe der Abteilung Stadtplanung der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach.
Die Gemeinden haben eine bedeutende Rolle bei der Gestaltung der räumlichen Entwicklung. Dazu steht ihnen eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung. Von herausgehobener Bedeutung ist dabei das gesetzlich geregelte Verfahren der Bauleitplanung.
Die Bauleitplanung: Flächennutzungsplan und Bebauungsplan
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten (vgl. § 1 Abs. 1 Baugesetzbuch). Hieraus kann sich eine Bedeutung der Bauleitplanung für jeden ergeben, der
- die Entwicklung der gebauten Umwelt sowie der Freiräume mitgestalten will,
- ein Neu- oder Umbauvorhaben plant,
- eine Nutzung auf einem Grundstück / in einem Gebäude neu ausüben oder ändern möchte.
Das Baugesetzbuch gibt ein zweistufiges System vor: mit dem Flächennutzungsplan als vorbereitenden und dem Bebauungsplan als verbindlichen Bauleitplan.
Der Flächennutzungsplan regelt die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet. [Link zu Seite Stadtplanung – Flächennutzungsplan].
Der Bebauungsplan bildet die rechtliche Grundlage für die Umsetzung städtebaulicher und auf die Stadtentwicklung gerichteter Ziele. Wesentliche Elemente des Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes sind die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Bei der Beteiligung der Behörden (z.B. des Landkreises) werden diese aufgefordert, Bedenken zu äußern oder fachliche Stellungnahmen abzugeben. Die Vorgaben übergeordneter Planungen oder spezieller Fachplanungen (z.B. Hochwasserschutz) sind bei der Planaufstellung selbstverständlich zu berücksichtigen.
In der Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Bürger informiert und erhalten ebenfalls die Möglichkeit, ihre Anregungen zu äußern. Es gibt in der Regel zwei für die Beteiligung vorgesehene Phasen:
- die frühzeitige Beteiligung (kann z.B. bei geringfügigen Änderungen entfallen)und
- die öffentliche Auslegung.
Grundlage eines Bebauungsplanes ist immer ein baulich-räumliches Konzept, welches in einem Städtebaulichen Entwurf dargestellt wird. Teilweise wird der Entwurf durch Thematische Pläne, Texte, perspektivische Darstellungen oder Schnitte erläutert.
Weitere Instrumente der Stadtplanung
Neben der Bauleitplanung spielt für die Abteilung Stadtplanung der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach die Erstellung von
städtebaulichen Rahmenkonzepten eine große Rolle bei der Steuerung der räumlichen Entwicklung. Aus städtebaulichen Rahmenkonzepten, die oft größere Stadtbereiche wie Quartiere, Siedlungen oder Stadtteile zum Gegenstand haben, gehen häufig
Bebauungspläne hervor.
In einigen wenigen Stadtbereichen kommen aufgrund spezieller Herausforderungen, die sich hier für die räumliche Entwicklung stellen,
besondere Instrumente der Stadtplanung zum Einsatz. Dazu gehören Sanierungsgebiete (wenn in einem Gebiet zum Beispiel zügig zu behebende funktionale Mängel bestehen) oder auch Gebiete mit Erhaltungssatzungen (wenn ein Gebiet eine besondere und daher erhaltenswerte städtebauliche Gestalt aufweist).
zum Flyer Bauleitplanung