Sanierungsmaßnahmen und weitere besondere Instrumente der Stadtplaung

Sanierungskonzept
In einigen wenigen Stadtbereichen kommen aufgrund spezieller Herausforderungen, die sich für die räumliche Entwicklung stellen, besondere Instrumente der Stadtplanung zum Einsatz. Die drei wichtigsten sind hier erläutert: 

Sanierungssatzung

Die Anwendung des Sanierungsrechts ist wie die Bauleitplanung im Baugesetzbuch geregelt (§§136 ff). Sanierungsgebiete werden ausgewiesen, wenn ein Gebiet nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht und insofern Missstände bestehen wie zum Beispiel funktionale Mängel (ein Verlust der Versorgungsfunktion) oder ein Verfall der Bausubstanz, und wenn in der Folge eine Abwärtsentwicklung des Stadtbereiches aufgehalten werden muss. Probleme können fehlende Funktionen des Wohnumfeldes wie Kindergärten oder Einkaufsmöglichkeiten, Probleme im öffentlichen Raum wie zu wenige Spielflächen für Kinder, fehlende Erholungsflächen oder eine problematische Verkehrssituation sein.

Erhaltungssatzung

Für bestimmte Gebiete kann eine Erhaltungssatzungen nach §§ 172 ff Baugesetzbuch aufgestellt werden. Das Instrument wird angewendet, wenn ein Gebiet eine besondere und daher erhaltenswerte städtebauliche Gestalt aufweist. Es kommt insbesondere bei städtebaulich bedeutsamen Strukturen wie historischen Siedlungen oder Straßenzügen zur Anwendung. Bei der Änderung baulicher Anlagen werden innerhalb der Gebiete besondere Anforderungen gestellt.

Gestaltungssatzung

Ein ähnliches Instrument ist die Gestaltungssatzung. Sie kommt dann zur Anwendung, wenn in einem Gebiet besondere Anforderungen an die Gestaltung baulicher Anlagen gestellt werden. So kann in bestimmten Gebieten vorgeschrieben sein, dass Gebäude nur eine bestimmte Fassadengestaltung aufweisen dürfen oder dass Einfriedungen wie Zäune oder Hecken eine bestimmte Ausgestaltung erfahren müssen. Gestaltungssatzungen sind häufig keine eigenständigen Satzungen, sondern als „gestalterische Festsetzungen nach Landesbauordnung“ in Bebauungspläne integriert. 

Bitte wenden Sie sich bei Fragen an die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Stadtplanung 
der Stadtverwaltung Bergisch Gladbach. 

Aktuell: Sanierungsmaßnahme Stadtmitte

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