Der städtische Haushalt 2011
Sparen - warum ausgerechnet bei uns? -
Antworten auf besorgte Fragen der Bürgerinnen und Bürger
Warum spart die Stadt in erster Linie bei Kultur, Jugend, Bildung und Sozialem?
Die Stadt Bergisch Gladbach muss sich an die Gesetze über die kommunale Haushaltswirtschaft halten. Darin wird unterschieden zwischen
- "pflichtigen" Aufgaben (z.B. Ordnungsbehörde, Stadtkasse, Bauaufsicht) und
- "freiwilligen" Aufgaben (also z.B. die Offene Kinder- und Jugendarbeit, alle kulturellen Einrichtungen wie Musikschule, Museen, Bergischer Löwe... und die Sportförderung.
Diese freiwilligen Aufgaben kosten in Bergisch Gladbach im Jahr 2010 ca. 6 Millionen Euro.
Um die gesetzlichen Vorgaben für Kommunen im Nothaushalt zu erfüllen, muss die Stadt Bergisch Gladbach bei diesen Aufgaben pro Jahr immer aufs Neue 10% der Gesamtausgaben einsparen, also rund 600.000 Euro im ersten Jahr, weitere 540.000 Euro im zweiten Jahr und weitere 490.000 Euro im dritten Jahr, also mehr als 1,6 Millionen Euro (27 %) in drei Haushaltsjahren. Wo diese Beträge gespart werden, wird nicht vorgegeben – das ist Sache der Stadt. Selbst unter sorgfältigster Prioritätensetzung muss klar sein, dass hier kein einziger Bereich der freiwilligen Leistungen verschont bleiben kann.
Warum kann die Stadt nicht neue Kredite aufnehmen, um z.B. alle Schulen in Ordnung zu bringen?
Das liegt am "Kreditdeckel", der ebenfalls per Gesetz vorgegeben ist: Eine Kommune im Nothaushalt darf nur so viel an neuen Investitionskrediten aufnehmen, wie im jeweiligen Jahr getilgt wird – minus ein Drittel.
Das ist von der Idee her klug, weil die Stadt so „gezwungen“ wird, hier Schulden abzubauen. In Bergisch Gladbach bedeutet das: Es stehen für alle Investitionen gerade einmal 13 Mio. Euro zur Verfügung. Bestritten werden müssen von diesem Budget
- Schulsanierungen,
- Straßenerneuerungen,
- Anschaffungen für die Feuerwehr,
- Baumaßnahmen etc.
Die Folge ist, dass dringend notwendige Sanierungen von Schulen (vor allem die Otto-Hahn-Schulen und das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium) nicht so schnell realisiert werden kann, wie dies richtig wäre.
Was bedeutet überhaupt "Nothaushalt" oder "Haushaltssicherung"?
Der Haushalt einer Stadt oder Gemeinde muss ausgeglichen sein, d.h. Ausgaben und Einnahmen (oder betriebswirtschaftlich: Aufwand und Ertrag) müssen sich die Waage halten.
Viele Städte schaffen dies heute nicht mehr, da die Aufgabenfülle immer weiter wächst und die Einnahmen, insbesondere die von der Gemeinde erhobene Gewerbesteuer, in den letzten Jahren allgemein stark rückläufig waren.
Kann der Haushalt nicht ausgeglichen werden, so muss die Gemeinde ein Haushaltssicherungskonzept (kurz: HSK) vorlegen, in dem dargestellt wird, in welchem Zeitraum der Schuldenabbau und der Haushaltsausgleich wieder möglich sein wird.
In der Zeit der Haushaltssicherung ist die Gemeinde erheblichen Restriktionen unterworfen, wie teilw. bereits in den o.g. Erklärungen beschrieben: Freiwillige Leistungen und Investitionen dürfen nur sehr eingeschränkt stattfinden. Die Einhaltung der Auflagen wird von der Aufsichtsbehörde (in Bergisch Gladbach ist das der Landrat des Rheinisch-Bergischen Kreises) überwacht.
Für den Haushalt unserer Stadt sieht die Finanzlage aber so dramatisch aus, dass innerhalb der längstmöglichen Frist (fünf Jahre) ein Ausgleich nicht erreicht werden kann - selbst wenn man die Hälfte des Personals entließe und überhaupt keine freiwilligen Aufgaben mehr erfüllte, würde dieses Ziel nicht erreicht. Das HSK von Bergisch Gladbach ist insofern nicht genehmigungsfähig - die Stadt befindet sich im Nothaushalt.
Weitere Ergänzungen folgen in Kürze!