Integrationsratswahlen
Aktives Wahlrecht – Wer kann wählen?
Wahlberechtigt für die Wahl zum Integrationsrat sind alle Ausländer, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens einem Jahr in der Bundesrepublik Deutschland rechtmäßig aufhalten und mindestens 16 Tage vor der Wahl in Bergisch Gladbach mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Wahlberechtigt sind ferner alle Deutschen, die die deutsche Staatsangehörigkeit frühestens fünf Jahre vor dem Tag der Wahl erworben haben und ansonsten die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Sie müssen Ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen, wenn sie wählen wollen.
Passives Wahlrecht – Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden können alle Wahlberechtigten sowie alle Bürgerinnen und Bürger Bergisch Gladbachs – also auch deutsche Staatsangehörige. Zur Wahl stellen können sich Listen oder einzelne Bewerberinnen und Bewerber. Bei Listen handelt es sich um Gruppen von Kandidatinnen und Kandidaten aus Bergisch Gladbach, die sich gemeinsam zur Wahl stellen.
Welche Listen und welche Kandidatinnen und Kandidaten gewählt werden können, erfahren Sie jeweils vor den Wahlen im Wahlamt, bei Migrantenvereinen und durch Veröffentlichungen in den Zeitungen.