Am 07. Februar 2010 wurde in Bergisch Gladbach der Integrationsrat - bisher Integrationsbeirat - gemäß § 27 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen gewählt. Hiernach sind alle Städte mit mehr als 5.000 ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet, Ausländerbeiräte zu wählen.
Die Mitglieder des Integrationsrates werden für fünf Jahre gewählt.