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Inklusionsbeirat - für die Belange von Menschen mit Behinderungen

Was macht der Inklusionsbeirat?

Inklusion stammt aus dem lateinischen und heißt übersetzt „enthalten sein, teilhaben“.

Die Teilhabe für Menschen mit Beeinträchtigung in der Gesellschaft zu erreichen, das ist das Ziel des Inklusionsbeirates.

Wofür setzt sich der Inklusionsbeirat ein?

Der Rat der Stadt Bergisch Gladbach hat einen Inklusionsbeirat – Beirat für Menschen mit Behinderung – eingerichtet. Die Mitglieder des Beirates arbeiten ehrenamtlich, überparteilich und überkonfessionell. Der Beirat ist Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen und setzt sich für ihre Anliegen gegenüber dem Rat und seinen Ausschüssen sowie der Öffentlichkeit ein.

Wie arbeitet der Beirat?

Der Beirat erarbeitet Empfehlungen zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderung in Bergisch Gladbach. Er berät und unterstützt insbesondere Rat und Verwaltung, damit die besonderen Lebensinteressen der Menschen mit Behinderung in Diskussions- und Entscheidungsprozessen der kommunalen Gremien berücksichtigt werden.
Dem Beirat gehören 9 stimmberechtigte Mitglieder an, die auf Vorschlag der jeweiligen Behinderten(Selbsthilfe)organisationen/-gruppen, der Träger von Einrichtungen/Maßnahmen der Behindertenhilfe und Sportvereine, die Behindertensport anbieten, vom Rat gewählt werden. Durch die 9 Mitglieder sollen möglichst viele Behinderungsformen, die Selbsthilfe, die Träger der Behindertenhilfe und die Sportvereine, die Behindertensport anbieten, mit einer Stimme im Beirat vertreten sein. Die Mitglieder des Inklusionsbeirates werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Als beratende Mitglieder gehören dem Beirat je eine Vertreterin/ein Vertreter des Integrationsrates, des Seniorenbeirates und die/der Behindertenbeauftragte der Stadt Bergisch Gladbach an. Der Rat kann weitere beratende Mitglieder berufen. Die Fraktionen im Rat der Stadt Bergisch Gladbach können je eine Vertreterin/einen Vertreter als beratendes Mitglied in den Beirat entsenden.
Die/Der Vorsitzende beruft den Beirat viermal jährlich ein. Die Sitzungen sind öffentlich und finden im Ratssaal in Bensberg statt.

Die Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung

Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin bestellt eine Person zur/zum Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung. Die/der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung ist bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Stadt zu beteiligen, die die Belange von Menschen mit Behinderung berühren oder Auswirkungen auf die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung haben. Die/der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung arbeitet zur Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben eng mit dem Inklusionsbeirat zusammen.

Nächste Termine

Wurde Ihr Interesse geweckt und Sie möchten bei den nächsten Beiratssitzungen mal zuschauen. Dann haben Sie am 31.05., 15.08. und 15.11.2023 die Möglichkeit dazu (siehe Sitzungskalender)!

Kontakt

Stadt Bergisch Gladbach
Wilhelm-Wagener-Platz
51429 Bergisch Gladbach

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Menschen mit einer kognitiven Behinderung

Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Menschen mit einer psychischen Behinderung

Menschen mit einer Sehbehinderung

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