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Gebührenbefreiung für Vielgießer


Wer in den heißen Sommertagen Bäume, Sträucher, Blumen, Gemüse oder Rasen im eigenen Garten bewässert und dabei auf das Frischwasser aus der Leitung angewiesen ist, denkt unwillkürlich an die hierdurch entstehenden zusätzlichen Gebühren für Frisch- und Abwasser.
Während beim Frischwasser keine Ermäßigungsmöglichkeit besteht, können unter bestimmten Voraussetzungen die Gebühren für Abwasser in Höhe von derzeit 2,76 € pro m³ gespart werden.
 
Voraussetzung hierfür ist der Einbau eines sog. Zwischenzählers auf eigene Kosten, der die auf dem Grundstück zurückgehaltene und nicht in den Kanal eingeleitete Wassermenge nachweist.
Ferner macht der Einbau nur Sinn, wenn mehr als 15 m³ pro Jahr für die Gartenbewässerung o.ä. genutzt und über diesen Zwischenzähler erfasst werden, da eine Gebührenerstattung erst ab dem 16. m³ erfolgt.
 
Wichtig ist jedoch, dass dem Abwasserwerk der Betrieb des Zwischenzählers gemeldet wird, da eine Gebührenerstattung nur auf Antrag vorgenommen werden kann.
Für weitere Fragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Abwasserwerks
- unter den Telefonnummer 0 22 02 - 14 13 31 und - 13 82
- oder per eMail (gebuehren@abwasserwerk-gl.de)
gerne zur Verfügung.

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