Elektroaltgeräte

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz Elektrogesetz, enthält viele Neuregelungen insbesondere zur Rücknahme und Verwertung von Elektroaltgeräten. So sind die Hersteller verpflichtet, Elektroaltgeräte, die im Rahmen der kommunalen Sammlung bei den Bürgern abgeholt oder von diesen zu Sammelstellen gebracht wurden, kostenfrei abzuholen und einer Verwertung zuzuführen. Diese Vorgaben führen auch zu Änderungen im städtischen Sammelsystem.

Abholung und Abgabe von Elektroaltgeräten 
Nach den Bestimmungen des Elektroaltgerätegesetzes dürfen Elektroaltgeräte nicht mehr über die Hausmülltonne oder den Sperrmüll entsorgt werden.

Aber es gibt auch keine Pflicht der Kommunen zur Abholung dieser Geräte. Der Abfallwirtschaftsbetrieb bietet jedoch weiterhin eine kostenlose Abholung unter folgender Voraussetzung an:
  • Mindestens eines der abzuholenden Geräte muss eine Kantenlänge von 60 cm und ein Volumen von 200 Litern haben. Dies ist z.B. bei Haushaltsgroßgeräten wie Wasch- oder Spülmaschinen, Herden, Trocknern, Kühlschränken/-truhen oder größeren Fitnessgeräten mit elektronischen Bauteilen der Fall. Bei Abholung können dann auch Kleingeräte (z.B. Rasierapparat, PC’s, Monitore, Kaffeemaschine, Mikrowelle, Staubsauger usw.) dazu gestellt werden,
  • das Gesamtvolumen der abzuholenden Elektroaltgeräte beträgt mehr als 0,5 m³. Es werden also auch mehrere Fernseher, Computer, Drucker, Dunsthauben, Receiver, Stereoanlagen usw. abgeholt.
Abgeben kann man Elektroaltgeräte kostenlos an folgenden Sammelstellen in Bergisch Gladbach:
  • Bauhof Ferdinandstraße im Ortsteil Gronau (nur Kleingeräte)
  • Kompostierungsanlage Birkerhof zwischen Herkenrath und Moitzfeld (nur Kleingeräte)
  • Elektroaltgeräte- und Wertstoffannahmestelle am Betriebshof Obereschbach (alle Arten)
  • Kleinstgeräte bis zur Größe einer Kaffeemaschine nimmt auch das Schadstoffmobil an.
Auch viele Elektrohändler und Lieferanten nehmen Altgeräte bei Neukauf kostenlos zurück. Nachfragen lohnt sich!

Öffnungszeit der Sammelstelle am Bauhof Ferdinandstraße (Ferdinandstraße 23, 51469 Bergisch Gladbach):
(ausschließlich Annahme von Elektrokleingeräten bis 60 cm Kantenlänge!)
Montag bis Donnerstag 08:00 – 15:00 Uhr
Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
 
Öffnungszeit der Umladestation und Kompostierungsanlage Birkerhof (Birkerhof, 51429 Bergisch Gladbach):
Montag bis Freitag 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 16:00 Uhr
Samstag 09:00 – 12:00 Uhr
An der Umladestation Birkerhof werden Grünabfälle, Papier/Kartonagen und Elektrokleingeräte bis 60 cm Kantenlänge angenommen!
 
Öffnungszeit der Elektroaltgeräte- und Wertstoffannahmestelle Obereschbach 1, 51429 Bergisch Gladbach (neben Knauber-Baumarkt):
Montag bis Samstag 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
 
Die Übergabestelle für Elektroaltgeräte am Betriebshof Obereschbach wird durch die EBGL GmbH im Auftrage des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes betrieben. Die Annahmestelle kann daher auch von allen anderen Einwohnern aus dem Rheinisch-Bergischen und Oberbergischen Kreis genutzt werden.

An der Annahmestation bei Fa. Neuenhaus in Kürten-Herweg werden keine Elektroaltgeräte angenommen! 

Ausführliche Informationen zum Elektrogesetz und zur Elektroaltgerätesammlung finden sie auf den Seiten der EBGL GmbH.


Welche Elektrogeräte können kostenlos abgegeben werden?
Grundsätzlich werden alle Geräte, durch die elektrischer Strom – egal ob aus Batterie oder Steckdose – fließt, angenommen. Hierunter fallen z.B. alle Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge, medizinische Geräte (z.B. Blutdruckmessgeräte), Unterhaltungselektronik, Informationstechnologie (z.B. Computer, Telefonanlagen, Musikinstrumente, Stereoanlagen, Fernseher), Freizeitgeräte mit elektrischen Bauteilen (Laufband, Heimtrainer usw.), elektrisch betriebenes Spielzeug (z.B. Roboter, Rennwagen, Modelleisenbahn). Energiesparlampen und Neonröhren können nur am Schadstoffmobil und an der Sammelstelle Obereschbach abgegeben werden.

Generell nicht angenommen werden lediglich schadstoffbelastete Geräte (z.B. Nachtspeicheröfen) oder ausgeschlachtete Geräte. Ein leeres PC-Gehäuse ist also Restmüll. Auch fest im Gebäude installierte Elektrogeräte fallen nicht unter die kostenfreie Rücknahmepflicht.

Hinweis für Gewerbebetriebe, sonstige Nutzer und Händler
Elektroaltgeräte, die typischer Weise nur gewerblich genutzt werden (z.B. Großkopierer, stationäre Werkzeuge) fallen nicht unter die Rücknahmepflicht der Hersteller über das kommunale Sammelsystem. Solche Geräte können Sie z.B. an der Sortieranlage Bockenberg der AVEA GmbH abgeben.

Vertreiber von Elektrogeräten haben die Möglichkeit, von Kunden zurückgenommene Altgeräte kostenlos an der Annahmestelle am Betriebhof Obereschbach abzugeben. Sofern Sie jedoch mehr als 20 Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte oder Geräte der Informationstechnologie und Unterhaltungselektronik abgeben wollen, ist dies nur nach vorheriger Anmeldung und Absprache (Tel. 02202-143306) möglich.

Die EBGL GmbH betreibt an der Elektroaltgeräteannahmestelle Obereschbach auch eine Sammelstelle für größere Mengen Leuchtstoffröhren und Engergiesparlampen aus gewerblichen und sonstigen Anfallstellen, die nicht den Haushaltungen zuzurechnen sind. Nähere Informationen finden sie hier.

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