Stadtplanung Bebauungspläne

Stadt Bergisch Gladbach
Der Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung


Der Planungsausschuss als zuständiges Ratsgremium hat in seiner Sitzung am 19.04.2012 u.a. folgenden Beschluss gefasst:

Bebauungsplan Nr. 5434 - Landschaftsverband -

I. Der Entwurf des Bebauungsplans

Nr. 5434 - Landschaftsverband -

ist unter Beifügung seiner Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stel-lungnahmen erneut gem. § 4a Abs. 3 BauGB auszulegen.
Stellungnahmen sind nur zu den geänderten bzw. zu den ergänzten Teilen abzugeben
Die Dauer der Auslegung ist auf 14 Tage zu verkürzen.

Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans findet in der Zeit

vom 30.04.2012 bis 15.05.2012

beim Fachbereich 6 – Stadtplanung im 5. Obergeschoss des Rathauses Bensberg, Wilhelm-Wagener-Platz statt.

Für das Plangebiet liegen Stellungnahmen oder Gutachten zu Lärm- und Luftimmissionen, Umweltbelangen und Geologie vor und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Allgemeine Öffnungszeiten sind vormittags: montags bis freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr und nachmittags: montags bis mittwochs 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 18.00 Uhr.

Während der öffentlichen Auslegung kann sich jedermann schriftlich oder zu Protokoll zu den Planungsabsichten äußern. Schriftliche Anregungen richten Sie bitte an die Stadtverwaltung, Fachbereich 6 – Stadtplanung, 51439 Bergisch Gladbach.

Stellungnahmen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht rechtzeitig abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Über die Berücksichtigung von Anregungen entscheidet der Rat der Stadt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung nach Rechtskraft des Bebauungsplans unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

In diesem Bauleitplanverfahren wird keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) durchgeführt.

Der Bereich des Bebauungsplans ist nachstehend abgedruckt.

Bergisch Gladbach, 20.04.2012                                                     Lutz Urbach
Übersichtsplan zum Bebauungsplan Nr. 5434 -Landschaftsverband-

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