Beiräte
Die von der Stadt Bergisch Gladbach eingesetzten Beiräte sind zunächst einmal Ansprechpartner für die Mitglieder der Interessengruppen, für die sie von ihrer Bezeichnung her stehen. Sie beraten aber auch Rat und Verwaltung der Stadt sowie Institutionen, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen im Stadtgebiet.
Die Beiräte informiert die verantwortlichen Stellen über spezifische Probleme ihrer Klientel; sie erarbeiten auch Empfehlungen zur Verbesserung der Lebenssituation. Im übrigen berät der Beirat über die Planung und Verwirklichung von Angeboten und Hilfen. Nicht zwangsläufig geht es dabei um den "großen Wurf"; oft sind es auch die kleinen Verbesserungen, die die Lebensqualität positiv beeinflussen.
Kein Beirat aufgrund kommunaler Satzungsbestimmungen ist der
dessen Bildung für Bergisch Gladbach eine Pflichtaufgabe gemäß § 27 der Gemeindeordnung NRW ist.