Begriff & Zweck des Umlegungsverfahrens
Ziel eines Umlegungsverfahrens
Die Umlegung ist ein geregeltes Grundstückstauschverfahren. Sie ist eine Neugestaltung im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes in der Weise, dass für die bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen bei weitestgehendem Erhalt des Eigentums.
Grundsätze- möglichst dem Einwurf gleichwertige Zuteilungsgrundstücke bezüglich Wert und Lage, Wertunterschiede werden in Geld ausgeglichen, die Beteiligten sollen weder einen Vermögensvorteil noch einen Vermögensnachteil erfahren
- Grundflächen für gemeinschaftliche und öffentliche Anlagen werden
von allen Eigentümern zu gleichen Teilen aufgebracht
Was geschieht während des Verfahrens?
1. Bestand des Umlegungsgebietes:
- geringe Bebauung
- überwiegend landwirtschaftlich oder
gärtnerisch genutzte Grundstücke
Ziel: Schaffung von Bauland
2. Ein Bebauungsplan wird aufgestellt
Für eine bauliche Nutzung zweckmäßig
gestaltete Grundstücke und öffentliche
Flächen werden geplant.
3. Aufhebung des alten Zustands
Die Bebauung ist wegen der bestehenden
Grundstücksgrenzen nicht sinnvoll
durchzusetzen
-> ein Umlegungsverfahren wird eingeleitet
Die alten Grenzen werden aufgehoben,
rechnerisch zu einer Masse vereinigt
-> Umlegungsmasse
4. Die neuen Grenzen werden in Anlehnung an den
Bebauungsplan gebildet
Die öffentlichen Flächen z.B. Straßen,
Fuß- und Wohnwege, Spielplätze, Grünflächen usw. werden gebildet.
Nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Baugrundstücke
werden eingeteilt.
Vorteile eines Umlegungsverfahrens
- öffentlich-rechtlich geregeltes Verfahren durch Fachleute führt schneller zum Ziel,
da die Einigung der Eigentümer untereinander durch vielfältige Interessen schwer
zu verwirklichen ist.
- Wünsche und Anregungen der Beteiligten werden berücksichtigt
und fließen in das Verfahren ein
- alle Beteiligten werden gleich behandelt
- die Umlegungsstelle ist eine neutrale Stelle, da sie nicht
an Weisungen der Gemeinde gebunden ist