Bebauungspläne
Der Bebauungsplan ist für die Menschen in einer Stadt das zentrale Instrument zur Steuerung der baulichen Entwicklung. Für viele Bereiche der Stadt Bergisch Gladbach existieren Bebauungspläne. Doch auch in Bereichen, in den keine Bebauungspläne aufgestellt worden sind, wird das Bauen durch das Planungsrecht geregelt.
Grundsätzlich kann man unterscheiden:
- "Beplanter Innenbereich": geschlossene Siedlungsbereiche mit Bebauungsplänen
- „unbeplanter Innenbereich“: geschlossene Siedlungsbereiche ohne Bebauungspläne
- „Außenbereich“, der Bereich außerhalb der geschlossenen Siedlungsbereiche.
Beplanter Innenbereich – geschlossene Siedlungsbereiche mit Bebauungsplänen
Der Bebauungsplan bildet die rechtliche Grundlage für die Umsetzung städtebaulicher und auf die Stadtentwicklung gerichteter Ziele. Er ist stets aus dem übergeordneten Flächennutzungsplan zu entwickeln. Als Satzung (kommunales „Gesetz“) erlassen ist der Bebauungsplan für die einzelnen Bürger verbindlich. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes haben unmittelbare Auswirkungen auf die Nutzungsmöglichkeiten der Grundstücke in einem abgegrenzten Teilgebiet der Gemeinde.
Zu den Regelungsinhalten eines Bebauungsplanes gehören insbesondere
- die konkrete Flächennutzung (z.B. Verkehrsfläche, Grünfläche oder Baugebiet)
- die Art und das Maß der baulichen Nutzung (welche Nutzungen sind zulässig, wie dicht und hoch darf gebaut werden)
- die Bauweise, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Stellung der baulichen Anlagen (wie darf gebaut werden)
- sowie weitere Festsetzungen nach § 9 BauGB, z.B. Flächen für den Lärmschutz.
Dabei wird zwischen den – parzellenscharfen – zeichnerischen Festsetzungen (z.B. zu überbaubaren Grundstücksfläche) und textlichen Festsetzungen (z.B. Vorgaben für Stellplätze oder Bepflanzungen) unterschieden.
Das „Lesen“ von Bebauungsplänen ist nicht immer leicht und die verwandte Symbolik nicht ohne weiteres selbsterklärend. Bei der Einsichtnahme der Bauleitpläne sowie bei Fragen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben sind die Mitarbeiter der Abteilungen Stadtplanung bzw. Bauaufsicht Ihnen gerne behilflich. Alle Bauleitpläne werden zur Ansicht bereitgehalten und Kopien sind gegen eine Gebühr erhältlich.
Ein Bebauungsplan kann auch Grundlage für Maßnahmen zur Umsetzung der angestrebten städtebaulichen Ordnung sein, z.B.
- die Erstellung der Erschließung
- die Neuordnung der Grundstücksverhältnisse („Umlegung“ nach BauGB)
- den Erlass von Bau-, Pflanz- oder sonstigen Geboten oder
- die Ausübung eines gemeindlichen Vorkaufsrechtes von Grundstücken.
Unbeplanter Innenbereich und Außenbereich – ohne Bebauungspläne
In Gebieten ohne Bebauungsplan werden innerhalb der geschlossenen Besiedlung, also im so genannten unbeplanten Innenbereich, Vorhaben danach beurteilt, wie sie sich in die Umgebung einfügen. Für die Zulässigkeit einer Bebauung sind also Bauweise, Nutzungen etc. der umliegenden Gebäude maßgeblich. Rechtsgrundlage hierfür ist § 34 BauGB.
In Gebieten außerhalb der geschlossenen Besiedlung, dem durch Freiflächen geprägten Außenbereich, werden auf Grundlage des § 35 BauGB zum Schutz des Freiraumes generell strengere Anforderungen an bauliche Vorhaben gestellt.
Für diese Bereiche können durch spezielle Satzungen nach Baugesetzbuch ebenfalls Regelungen getroffen werden (wie z.B. die Festlegung einer Grenze zwischen Innenbereich und Außenbereich).
Weiterführende Informationen
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Schaubild:
Bebauungsplanverfahren
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