Altlasten und Bodenschutz

Altlasten und Bodenschutz

Böden als eine der wichtigsten Grundlagen für die Existenz von Leben erfüllen gleich mehrere Funktionen. So dient der Boden als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen, ist ein Bestandteil des Naturhaushaltes und zugleich organisches Abbau-, Aufbau- und Filtermedium. Daneben sind Böden gleichzeitig Standorte für die verschiedensten Nutzungen, Rohstofflagerstätten und auch ein "Archiv" der Natur- und Kulturgeschichte. Die Nachhaltigkeit zum Schutz von Böden sowie den Umgang mit vorhandenen Bodenbelastungen und Altlasten regeln das Bundes-Bodenschutz-Gesetz sowie die Landesbodenschutzgesetze. Hier werden Vorgaben zum schadlosen Umgang, für weitgehend unschädliche Eingriffe in Böden wie auch Vorgaben zum Umgang mit vorhandenen bzw. festgestellten schädlichen Bodenverunreinigungen gemacht.

Altlasten sind einerseits "Altstandorte", d.h. ehemalige Industrie- und Gewerbestandorte (z. B. alte Tankstellen, ehemalige Bergbauflächen), auf denen auf Grund der seinerzeitigen Nutzungen bzw. des Umgangs mit umweltgefährdeten Stoffen Verunreinigungen des Erdreiches und/oder Grundwassers hervorgerufen worden sein können. Andererseits handelt es sich um "Altablagerungen", d. h. ehemalige Geländevertiefungen oder -flächen, in/auf denen in der Vergangenheit Abfälle abgelagert worden sind, die heute ebenfalls umweltgefährdende Auswirkungen haben können. Sollte lediglich ein Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen bestehen, handelt es sich um sog. "Verdachtsflächen" bzw. "Altlastenverdächtige Flächen".

Zudem können Böden durch großflächigen Stoffeintrag (z. B. Emissionen von Gewerbebetrieben) Belastungen mit Schadstoffen aufweisen, die für Menschen und Nutzungen negative Auswirkungen haben.
Die Zuständigkeit für Bodenschutzmaßnahmen und -überwachungen sowie für Altlastenuntersuchungen und das Führen eines Altlastenkatasters liegen grundsätzlich beim Rheinisch-Bergischen Kreis als Unterer Bodenschutzbehörde (02202 - 13 2721).

Bei der Stadt Bergisch Gladbach sind jedoch ebenfalls Auskünfte aus dem Altlastenkataster sowie zu Fragen im Bereich Altlasten und Bodenschutz zu erhalten (Tel.: 02202 - 14 1507), dies insbesondere und zuständigkeitshalber im Rahmen von städtischen Bauleitplanverfahren und/oder Baugenehmigungsverfahren.

Auskünfte

über grundsätzliche Fragen aus diesem Bereich erhalten Sie unter
02202 - 14 1507 oder
per mail an
umweltschutz@fe8690620a834c79bfbbabb05f2a1adfstadt-gl.de

oder beim
Rheinisch Bergischen Kreis
- Untere  Umweltschutz-behörde-
(Tel. 02202 - 13 2721)

 
Boden-/Müllprofil Theodor-Fliedner-Straße

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