Aktuelle Nachrichten
Verspätung über 20 Minuten - Welche Ansprüche habe ich? Die Mobilitätsgarantie im VRS
Seit dem 1. Januar 2010 gilt für alle Nahverkehrskunden in NRW die Mobilitätsgarantie. Mit dieser soll erreicht werden, dass Fahrgäste von Bus und Bahn bei einer Abfahrtsverspätung von mehr als 20 Minuten und fehlenden Fahralternativen ihr Ziel dennoch möglichst zeitnah erreichen können.
Ansprechpartner bei Beschwerden zur S-Bahn-Linie S 11
Neues Antragsverfahren zur Schülerfahrkostenerstattung beim SchülerTicket