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Ordnungsbehörde appelliert an Hundehalter, sich an die Vorgaben zu halten – Coronabedingt steigt die Zahl der Hunde und der Beschwerden

Ordnungsbehörde appelliert an Hundehalter, sich an die Vorgaben zu halten – Coronabedingt steigt die Zahl der Hunde und der BeschwerdenBild vergrößern

Über 6.000 Hunde gibt es im Stadtgebiet, konkret waren es Anfang 2021 6199 Tiere, die steuerlich angemeldet sind. Das Miteinander zwischen Hundehalterinnen und Hundehalter sowie den Mitmenschen ist nicht immer problemlos. So verzeichnet die Ordnungsbehörde aktuell mehr Beschwerden bezüglich des fehlerhaften Führens von Hunden im Stadtgebiet.

Das Landeshundegesetz NRW sowie spezielle Regelungen in der städtischen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach sehen konkrete Handlungsvorgaben vor.

Führen des Hundes in der Öffentlichkeit

Viele Menschen fürchten sich vor Hunden. Außerdem möchten auch Hundebesitzerinnen und –besitzer auf ihren Spaziergängen nicht auf andere unangeleinte Hunde treffen. Um aufeinander Rücksicht zu nehmen und die Wünsche des Anderen zu wahren, sollen sich (freilaufende) Hunde immer in dem Einwirkungsbereich der hundeführenden Person befinden, um eventuelle Gefahren abwehren und schnell eingreifen zu können.

Vielerorts besteht eine verbindliche Leinenpflicht. Hunde sind unabhängig von Größe oder Gewicht in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen, in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten, in allgemein zugänglichen, umfriedeten Park-, Garten- und Grünanlagen und im Wald außerhalb von Wegen anzuleinen. Dies regelt Paragraph 2 Absatz 2 Landeshundegesetz NRW. Zur Schonung der Tiere gilt im Naturschutzgebiet eine Leinenpflicht für alle Hunde.

Alle großen Hunde, also alle Tiere, die eine Widerristhöhe von über 40 Zentimetern haben und/oder schwerer als 20 Kilogramm wiegen. kg Körpergewicht) mit sich führen, sind außerhalb eines befriedeten Besitztums auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile nur angeleint zu führen. (§ 11 Abs. 6 Landeshundegesetz NRW)

Diese Regelung gilt aufgrund einer Sonderregel ebenfalls für die Anlage der Saaler Mühle gemäß Paragraph 5 Abs.1 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach.

Auf Kinderspielplätzen dürfen Tiere grundsätzlich nicht mitgeführt werden. Dies ist in Paragraph 8 Abs.4 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach geregelt.

Beseitigung des Hundekots

Für viele, die einen Hund halten, ist das Mitführen von Hundekot-Tüten bereits eine Selbstverständlichkeit. Die Beseitigung der Verunreinigung stellt nicht nur eine gute soziale Geste dar, sondern ist auch eine rechtliche Verpflichtung, denn die ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bergisch Gladbach schreibt vor, dass durch Tiere verursachte Verunreinigungen auf öffentlichen Flächen unverzüglich und schadlos zu beseitigen sind (§ 5 Abs.2 der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Bergisch Gladbach).

Folgen bei Nichtbeachtung

Wer die Leinenpflicht nicht beachtet oder die Verunreinigungen durch seinen Hund nicht beseitigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Wird diese der Ordnungsbehörde bekannt, ist mit einem Bußgeld zu rechnen.

Anmelde- und Steuerpflicht

Für den Hund ist in Bergisch Gladbach eine Hundesteuer zu bezahlen. Zudem muss die Haltung eines großen Hundes, der also ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimetern oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreicht, der Ordnungsbehörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen (§ 11 Abs.1 LHundG NRW).

Gefährliche Hunde (§3 L HundG NRW), bzw. Hunde bestimmter Rasse (§10 LHundG NRW) benötigen vor dem Beginn der Hundehaltung eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Haltung des Hundes.

Für Rückfragen rund um das Thema Halten und Führen eines Hundes im Stadtgebiet steht die zuständige Sachbearbeiterin Julia Baumgartner unter j8aec84bcc6da48df8ae985a3b0e21bf2.baumgartner@9c35751c55f2483b8a78e471c34ca0f4stadt-gl.de per E-Mail oder telefonisch unter 02202 – 14-2396 zur Verfügung.

Alle Informationen gibt es auch online unter: www.bergischgladbach.de/Dienstleistung.aspx?dlid=2075