Natur- und Artenschutz
Alle heimischen Pflanzen und Tiere stehen unter dem allgemeinen Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Schutz schließt auch die Lebens- und Landschaftsräume ein. Mit der Neufassung des Landschaftsgesetzes am 10. März 2010 hat der Landtag die Gesetzgebung angepasst und insbesondere der Bereich der Eingriffe in Natur und Landschaft neu geregelt. Für gefährdete Tier- und Pflanzenarten von europäischer Bedeutung ist darüber hinaus bei allen Vorhaben eine artenschutzrechtliche Prüfung vorgesehen. Durch die Prüfung sollen für diese „planungsrelevanten Arten“ negative Auswirkungen von Vorhaben ausgeschlossen werden. Für die Durchführung des Artenschutzes ist der Rheinisch-Bergische Kreis zuständig.
Geschützte Arten in NRW - Broschüre Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV) bietet
weiterführende Informationen zu Natur und Umweltschutz an.
Hier gelangen Sie zur
Internetseite des MUNLV, wo Sie die Broschüre zum Thema
"Geschütze Arten in Nordrhein-Westfalen" kostenlos bestellen können.
Führungen durch das Fauna-Flora-Habitat Gebiet "Naturschutzgebiet Grube Weiß"
Halden und Schlämmteiche der ehemaligen Blei- und Zinkgrube Weiß bieten Pflanzen und seltenen Amphibien einen besonderen Lebensraum. Führungen für Schulklassen und Familien sind nach Absprache möglich. Weitere Informationen erhalten Sie unter Tel.: 02202-141353 oder Sie entnehmen Termine der aktuellen Tagespresse.
Informationen liegen zum
Kulturpfad Grube Weiß, zu
Naturschutz,
Landschaftspflege und zum
Bergbau vor. Nachlesen kann man dies auch im Buch : "
Das Erbe des Erzes - Die Grube Weiß"
Natur des JahresSeit vielen Jahren kürt eine Jury bemerkenswerte Pflanzen und Tiere zum Objekt des Jahres, um sie einer breiteren Öffentlichkeit vorzustellen. Der Wettbewerb wird für eine ganze Reihe von Artengruppen durchgeführt, vom Baum des Jahres bis zum Pilz des Jahres.