Liegenschaftsvermessung

Ausschnitt aus einem Fortführungsriss
Ausschnitt aus einem Fortführungsriss
Das Liegenschaftskataster beschreibt aktuell Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) und stellt sie in Karten dar.

Die Kartenwerke dienen als Basis für Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Technik, die das Vorhandene ordnen und das Zukünftige sinnvoll planen lassen.

Die Daten des Liegenschaftskatasters beschreiben insbesondere die Angaben zur geometrischen Form, Lage und Größe der Liegenschaften einschließlich der bestimmenden Koordinaten sowie Angaben zu Flurstücksnummern, Straßennamen, Hausnummern
und Lagebezeichnungen.

Die Erhebung dieser Daten gehört zu den Aufgaben der das Liegenschaftskataster führenden Stellen: Katasterbehörden, sonstige behördliche Vermessungs-stellen und öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Die Fachaufgabe Vermessung der Stadt Bergisch Gladbach ist behördliche Vermessungsstelle nach dem Vermessungs- und Katastergesetz Nordrhein Westfalen. Sie wird zur Erfüllung eigener Aufgaben tätig und ist an die Weisungen der Aufsichtsbehörden des Landes gebunden.

Liegenschaftsvermessungen der städtischen Vermessungsstelle gliedern sich in folgenden Arten:
  1. Gebäudeeinmessungen
  2. Grenzherstellungen
  3. Grenzfeststellungen
  4. Teilungsvermessungen
  5. Neuvermessungen

Sie sind jedoch mit Ausnahme der Neuvermessung nicht streng voneinander abgegrenzt. Innerhalb eines Vermessungsauftrages können so z.B. die Vermessungsarten 1-4 zur Anwendung kommen, während bei einer Neuvermessung auch Gebäude katastertechnisch eingemessen werden können.

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