Hausanschluss

Grundstücksentwässerung / privater Anschlusskanal

Das Abwasser eines Gebäudes wird über die sogenannte Grundstücksentwässerungsanlage dem öffentlichen Kanal zugeleitet.
Für Bau und Instandhaltung dieser Anlage ist der Grundstückseigentümer verantwortlich.
 
Grundstücksentwässerungsanlagen bestehen in der Regel aus den Grundleitungen und dem Anschlusskanal.

Die Grundleitungen ...

... sind im Erdreich oder in der Grundplatte des Gebäudes unzugänglich verlegte Leitungen, die das Abwasser dem Anschlusskanal zuführen.

Der Anschlusskanal ...

... ist der Kanal zwischen der ersten Reinigungsöffnung (z.B. Übergabeschacht auf der Grundstücksgrenze, Revisionsschacht im oder am Haus oder Revisionsöffnung im Keller) auf dem Grundstück und dem städtischen Abwasserkanal.

Die Pflichten des Grundstückseigentümers

Gemäß der Satzung sind Grundleitungen und Anschlusskanäle in ihrem gesamten Umfang vom Grundstückseigentümer zu bauen, zu warten und in Stand zu halten.
Die Abwasseranlagen sind entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen.
Bei Neubauten und Umbauten sollte auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Grundplatte verzichtet werden.

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