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Standesamtliche Eheschließung


Anmeldung der Eheschließung

Wer den Sprung ins Eheleben wagen will, meldet sich im Standesamt des Haupt- oder Nebenwohnsitzes zur Eheschließung an. Wenn Sie nicht in Bergisch Gladbach wohnen, sich aber dennoch hier das Ja-Wort geben möchten, so teilen Sie dies dem Standesamt Ihres Wohnortes bei der Anmeldung mit.

Bei persönlicher Anmeldung zur Eheschließung vereinbaren Sie bitte einen Termin hier:

Terminvereinbarung

Bei schriftlicher Anmeldung zur Eheschließung benötigt das Standesamt pro Person ein ausgefülltes Formular (also zwei). Bitte fügen Sie den Formularen unbedingt jeweils eine Kopie Ihres Personalausweises bzw. Reisepasses bei.

Sollte einer der Partner an der persönlichen Anmeldung der Eheschließung gehindert sein, finden Sie hier eine Vollmacht.

Die Anmeldung zur Eheschließung und die damit verbindliche Terminbestätigung können frühestens 6 Monate vor der Eheschließung erfolgen. Findet innerhalb der sechs Monate keine Eheschließung statt, ist eine erneute Anmeldung erforderlich.

Terminreservierungen für die Eheschließung sind unabhängig von der Anmeldung schon 1 Jahr im voraus hier möglich.

Traukalender

Unterlagen zur Anmeldung

Art und Anzahl der mitzubringenden Unterlagen hängen von individuellen Voraussetzungen ab. Grundsätzlich lässt sich dies wie folgt definieren:

Jeder Partner muss die aktuell von der Meldebehörde seines Wohnsitzes ausgestellte erweiterte Meldebescheinigung vorlegen! 


Wenn beide Partner

  • in Bergisch Gladbach geboren sind und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und
  • volljährig und kinderlos sind und
  • noch nie verheiratet waren

dann brauchen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur jeweils eine erweiterte Meldebescheinigung, sowie einen gültigen Personalausweis/Reisepass.


Trifft dies im Einzelfall nicht zu, sind gegebenenfalls noch folgende Unterlagen erforderlich

  • wenn ein Partner nicht in Bergisch Gladbach, aber in der Bundesrepublik  geboren ist, wird eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister - erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes - erforderlich; bei der Anmeldung zur Eheschließung nicht älter als 6 Monate!
  • wenn der /die Partner bereits in der Bundesrepublik verheiratet waren, ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister - erhältlich beim Standesamt, in welchem die letzte Eheschließung stattgefunden hat - vorzulegen; bei der Anmeldeung zur Eheschließung nicht älter als sechs Monate! Ist die letzte Eheschließung in Bergisch Gladbach erfolgt, können wir auf das hiesige Eheregister direkt zugreifen, so dass die Vorlage der beglaubigten Abschrift entbehrlich wird.
  • wenn die Partner bereits gemeinsame Kinder haben, legen Sie bitte deren Geburtsurkunde vor, in welcher beide Elternteile eingetragen sind.


Ungeachtet der obigen Aufzählung können in Einzelfällen weitere Unterlagen notwendig werden.

Wenn bei einem der Verlobten ein Auslandsbezug besteht, z.B. ausländische Staatsangehörigkeit, im Ausland geboren oder geschieden, sollten Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch erkundigen, welche Unterlagen für die Anmeldung erforderlich sind.

Formulare zur Anmeldung der Eheschließung

Dolmetscher/in

Ist eine Person der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung selbst ein/e Dolmetscher/in mitzubringen. Dies gilt auch für die Trauzeugen während der Eheschließung. Dolmetschen kann jede Person, die volljährig ist und beide Sprachen beherrscht. Auch der/die Dolmetscher/in muss sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Trauzeugen

Eine Mitwirkung von Trauzeugen ist seit dem 01.07.1998 nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeuge/n angegeben werden. Die Trauzeugen müssen mind. 16 Jahre sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen.

Namensführung

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) führen. Zum Ehenamen kann der Geburtsname des Mannes/der Frau oder der jeweilige aktuelle Familienname bestimmt werden. Treffen die Ehegatten keine Bestimmung zum Ehenamen , so behält jeder Ehegatte den von ihm/ihr zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Eine Erklärung zum Ehenamen ist jederzeit nach der Eheschließung möglich und an keine Frist gebunden. Der Ehegatte, dessen Name nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Weitere Auskünfte erteilt das Standesamt.

Kosten / Gebühren

In der Regel fällt für alle notwendigen Formalien ein Betrag von ca. 90 bis 250 Euro an. Wünschen Sie sich Ihre Trauung an einem Freitagnachmittag oder an einem Samstag, so entstehen zusätzliche Kosten.

Eheschließung im Ausland

Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, möchten im Ausland heiraten und benötigen hierzu ein Ehefähigkeitszeugnis: