Rathaus A-Z

Beistandschaften

Vaterschaftsanerkennung, Unterhalt und Sorgerecht

Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung

Für Kinder, die außerhalb einer Ehe geboren werden, wird die Vaterschaft erst durch eine formelle freiwillige Anerkennung oder durch ein Gerichtsurteil rechtswirksam.

  • Der Vater des Kindes kann seine Vaterschaft durch Erklärung anerkennen.
  • Die Zustimmung der Mutter ist notwendig.
  • Anerkennung und Zustimmung müssen bei der zuständigen Dienststelle öffentlich beurkundet werden. Die Anerkennung der Vaterschaft ist auch beim Standesamt, bei den Amtsgerichten oder bei Notaren möglich.
  • Die Anerkennung der Vaterschaft kann schon vor der Geburt des Kindes erfolgen.

 

Unterhalt

  • Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung richtet sich nach dem Einkommen des Vaters und seiner sonstigen Unterhaltsverpflichtungen.
  • Die Höhe der Unterhaltsverpflichtung kann nur bei der zuständigen Dienststelle beurkundet werden.

 

Sorgerecht

  • Durch die Vaterschaftsanerkennung ändert sich noch nicht das Sorgerecht.
  • Sind die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist grundsätzlich die Kindesmutter allein sorgeberechtigt.
  • Die Eltern können das Sorgerecht jedoch auch gemeinsam ausüben.
  • Die gemeinsame Sorge kommt zustande durch eine übereinstimmende Erklärung der Eltern, die Sorge gemeinsam übernehmen zu wollen.
  • Sorgeerklärungen müssen ebenfalls bei der zuständigen Dienststelle öffentlich beurkundet werden.

Unterlagen

  • Geburtsurkunde beider Eltern,
  • gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern.

Gebühr/Kosten

• Keine Gebühr

Dienststelle

Beistandschaft
Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
Konrad-Adenauer-Platz  9
51465 Bergisch Gladbach
Raum: 418, 419 und 423
Fax: 02202 14-2832
E-Mail: jugendamt@c970f206701248d5b4e328c2ddb78282stadt-gl.de
Öffnungszeiten

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:30 bis 12:00 Uhr
- Vorsprache nur nach terminlicher Vereinbarung -

Beistandschaft A-F
Telefon: 02202 14-2851
Beistandschaften G - J, K, O und P
Telefon: 02202 14-2854
Beistandschaft Q - Z, außer Sch
Telefon: 02202 14-2513
Beistandschaft L - N, Sch
Telefon: 02202 14-2450
Letzte Aktualisierung: 05.10.2009

Ist dieses Angebot für Sie hilfreich?

sehr hilfreichnicht hilfreich

Kontakt

Bei Fragen können Sie unser Rückrufformular nutzen oder rufen Sie uns an:

Telefon: 02202 14-0

Suche

Kontakt & Feedback

zum Kontaktformular Wir helfen Ihnen gerne weiter! Nutzen Sie hierzu einfach
unser

RSS-Feed

RSS-Feed Abonnieren Sie unsere News per RSS-Feed und halten Sie sich auf dem neusten Stand.
Wetter Bergisch Gladbach