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Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

Entgegennahme von Anträgen auf Hilfe für hochgradig Sehbehinderte

Hochgradig sehbehinderte Menschen erhalten zum Ausgleich ihrer Mehraufwendungen eine monatliche Geldleistung. Die Höhe der Geldleistung bestimmt sich nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose.

Die Geldleistung erhalten Personen, die mindestens 16 Jahre alt sind und

  • deren besseres Auge mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel eine Sehschärfe von nicht mehr als 1/20 oder
  • eine gleichwertige Einschränkung aufweisen.

 
Die Leistung wird unabhängig vom vorhandenen Einkommen und Vermögen gewährt, soweit die Personen nicht schon entsprechende Leistungen nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften erhalten. Der Antrag kann auch in einem der Bürgerbüros abgegeben werden.

Unterlagen

  • Antragsformular
  • augenärztliche Bescheinigung

Formulare

Weitere Links

Letzte Aktualisierung: 21.08.2018

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