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Parken - Ausnahmegenehmigung für Anwohnende

Ausstellung von Ausnahmegenehmigungen für Anwohnende

 

Personen, die in Bergisch Gladbach mit Erstwohnsitz gemeldet sind, können zum Parken ihres Kfz auf öffentlicher Fläche eine Ausnahmegenehmigung für Anwohnende beantragen. Die Ausnahmegenehmigung befreit von der Pflicht zur Bedienung des Parkscheinautomaten im Bereich ihrer Wohnadresse.

Hinweis: Es handelt sich nicht um einen "Anwohnerparkausweis", wie er aus anderen Städten bekannt ist. Dieser wird in Bergisch Gladbach nicht angeboten.

Da nur für einige wenige Straßen eine Ausnahmegenehmigung ausgestellt werden kann, können keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Bitte wenden Sie sich daher direkt an Ihren Ansprechpartner in der Ordnungsbehörde, damit Ihre Fragen und Belange geklärt werden können.

Letzte Aktualisierung: 27.04.2023

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